Beiträge & Satzungen
Unsere Kindergarten- und Krippengebühren
Die Gebühren werden nach der vereinbarten durchschnittlichen täglichen Buchungszeit erhoben und betragen pro Monat:
für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit |
Gebühr ab 01.09.2020
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mehr als 3 bis 4 Stunden | 154,00 € |
mehr als 4 bis 5 Stunden | 165,00 € |
mehr als 5 bis 6 Stunden | 177,00 € |
mehr als 6 bis 7 Stunden | 188,00 € |
mehr als 7 bis 8 Stunden | 200,00 € |
mehr als 8 bis 9 Stunden | 211,00 € |
mehr als 9 Stunden | 223,00 € |
für Kinder unter 3 Jahren
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit |
Gebühr ab 01.09.2020
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mehr als 1 bis 2 Stunden | 182,00 € |
mehr als 1 bis 2 Stunden 2.Kind | 136,50 € |
mehr als 2 bis 3 Stunden | 204,00 € |
mehr als 2 bis 3 Stunden 2. Kind | 153,00 € |
mehr als 3 bis 4 Stunden | 228,00 € |
mehr als 3 bis 4 Stunden 2. Kind | 171,00 € |
mehr als 4 bis 5 Stunden | 250,00 € |
mehr als 4 bis 5 Stunden 2. Kind | 187,50 € |
mehr als 5 bis 6 Stunden | 274,00 € |
mehr als 5 bis 6 Stunden | 205,50 € |
mehr als 6 bis 7 Stunden | 296,00 € |
mehr als 6 bis 7 Stunden 2. Kind | 222,00 € |
mehr als 7 bis 8 Stunden | 320,00 € |
mehr als 7 bis 8 Stunden 2. Kind | 240,00 € |
mehr als 8 bis 9 Stunden | 342,00 € |
mehr als 8 bis 9 Stunden 2. Kind | 256,50 € |
mehr als 9 Stunden | 366,00 € |
mehr als 9 Stunden 2. Kind | 274,50 € |
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt.
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.
Für die Beschaffung von Spielmaterial zum laufenden Verbrauch wird ein monatlicher Pauschalbetrag (Spielgeld) von €6,00 zuzüglich zu den Gebühren erhoben.
Genaueres können Sie aus unseren aktuellen Satzungen entnehmen.