Beiträge & Satzungen

 Unsere Kindergarten- und Krippengebühren

Die Gebühren werden nach der vereinbarten durchschnittlichen täglichen Buchungszeit erhoben und betragen pro Monat:

für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Durchschnittliche tägliche Buchungszeit

Gebühr ab 01.09.2020

 

mehr als 3 bis 4 Stunden 154,00 €
mehr als 4 bis 5 Stunden 165,00 €
mehr als 5 bis 6 Stunden 177,00 €
mehr als 6 bis 7 Stunden 188,00 €
mehr als 7 bis 8 Stunden 200,00 €
mehr als 8 bis 9 Stunden 211,00 €
mehr als 9 Stunden 223,00 €
 
 
Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit
mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer
Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem
das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Die Einrichtungen, die den Beitragszuschuss beantragen, sind verpflichtet, die Elternbeiträge in Höhe des
Zuschusses zu reduzieren.
 
Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.

 

für Kinder unter 3 Jahren

Durchschnittliche tägliche Buchungszeit

Gebühr ab 01.09.2020

 

mehr als 1 bis 2 Stunden 182,00 €
mehr als 1 bis 2 Stunden 2.Kind 136,50 €
mehr als 2 bis 3 Stunden 204,00 €
mehr als 2 bis 3 Stunden 2. Kind 153,00 €
mehr als 3 bis 4 Stunden 228,00 €
mehr als 3 bis 4 Stunden 2. Kind 171,00 €
mehr als 4 bis 5 Stunden 250,00 €
mehr als 4 bis 5 Stunden 2. Kind 187,50 €
mehr als 5 bis 6 Stunden 274,00 €
mehr als 5 bis 6 Stunden 205,50 €
mehr als 6 bis 7 Stunden 296,00 €
mehr als 6 bis 7 Stunden 2. Kind 222,00 €
mehr als 7 bis 8 Stunden 320,00 €
mehr als 7 bis 8 Stunden 2. Kind 240,00 €
mehr als 8 bis 9 Stunden 342,00 €
mehr als 8 bis 9 Stunden 2. Kind  256,50 €
mehr als 9 Stunden 366,00 €
mehr als 9 Stunden 2. Kind 274,50 €

 

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt. 

Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.

 

 

Für die Beschaffung von Spielmaterial zum laufenden Verbrauch wird ein monatlicher Pauschalbetrag (Spielgeld) von €6,00 zuzüglich zu den Gebühren erhoben.

Genaueres können Sie aus unseren aktuellen Satzungen entnehmen.

pdfKiTa Gebühren ab September 2020

pdfKitagebührensatzung ab 01.09.2020 

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